Konkubinat oder Ehe: Die finanziellen Unterschiede, die kaum jemand kennt
Gleiches Zuhause, gleiches Leben, gleiche Rechnung – aber rechtlich trennen das Konkubinat und die Ehe Welten: bei der AHV, in der Pensionskasse, im Erbrecht und bei den Steuern. Die Unterschiede zeigen sich ausgerechnet in den Momenten, in denen es darauf ankommt.
Immer mehr Paare in der Schweiz leben ohne Trauschein zusammen – oft über Jahrzehnte, mit Kindern, Haus und gemeinsamen Konten. Im Alltag ist der Unterschied zur Ehe unsichtbar. Das Gesetz kennt das Konkubinat aber schlicht nicht: Rechtlich sind Konkubinatspartner einander fremd. Was das bedeutet, zeigt sich in vier Systemen.
Erbrecht: Ohne Testament geht der Partner leer aus
Konkubinatspartner haben keinen gesetzlichen Erbanspruch. Stirbt eine Person ohne Testament, erben die Verwandten – Kinder, Eltern, Geschwister –, und der Mensch, mit dem sie ihr Leben geteilt hat, erhält nichts. Wer den Partner oder die Partnerin begünstigen will, muss das aktiv verfügen, per Testament oder Erbvertrag – und stösst dabei an die Pflichtteile der Nachkommen. Dazu kommt die Erbschaftssteuer: Ehegatten sind in den Kantonen weitgehend befreit, Nicht-Verwandte zahlen vielerorts die höchsten Sätze. Dasselbe Vermögen, das an einen Ehepartner steuerfrei ginge, kann an einen Konkubinatspartner erheblich besteuert übergehen.
AHV: Keine Hinterlassenenrente für den Partner
Die AHV kennt Witwen- und Witwerrenten – für Verheiratete. Ein überlebender Konkubinatspartner hat keinen Anspruch, unabhängig davon, wie lange das Paar zusammengelebt hat. Umgekehrt profitieren Konkubinatspaare an anderer Stelle: Ihre Altersrenten werden nicht plafoniert, während ein Ehepaar zusammen höchstens 150 Prozent der Maximalrente erhält.
Pensionskasse: Möglich, aber nicht automatisch
Viele Kassen sehen eine Lebenspartnerrente vor – aber als reglementarische Leistung, nicht als gesetzlichen Anspruch. Häufig verlangen die Reglemente eine Mindestdauer des gemeinsamen Haushalts und teils eine Begünstigung oder Meldung zu Lebzeiten. Wer sich darauf verlassen will, muss das eigene Reglement kennen und die nötigen Schritte tatsächlich gemacht haben – im Todesfall lässt sich nichts mehr nachholen.
Steuern: Die Rechnung kippt je nach Situation
Bei den laufenden Steuern ist keine Form pauschal im Vorteil: Ehepaare werden gemeinsam veranlagt, was je nach Einkommensverteilung günstiger oder ungünstiger ausfällt als zwei Einzelveranlagungen. Beim Vererben und bei den Hinterlassenenleistungen dagegen ist die Ehe fast durchwegs die besser abgesicherte Form – dafür bringt sie mit dem Güterrecht eigene Regeln mit, die im Konkubinat nicht existieren.
Der Unterschied zeigt sich im Verlauf
Ob und wie stark diese Unterschiede ins Gewicht fallen, hängt am konkreten Haushalt: an den Einkommen, den Vermögen, den Kindern, dem Wohnkanton – und daran, welcher der beiden Fälle eintritt, an die niemand gern denkt. In Wealth4Life lässt sich derselbe Haushalt als Ehepaar und als Konkubinatspaar durchrechnen, inklusive Todesfallszenario: mit Renten, Erbgang und Steuern Jahr für Jahr. Dann wird aus dem diffusen «man müsste das mal anschauen» eine konkrete Zahl – und aus der Zahl, wo nötig, ein Handlungspunkt: Testament, Begünstigung, Absicherung.