Pensionskassen-Einkauf: Steuerersparnis, Sperrfrist und Bezug im Zusammenspiel
Der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse gilt als Klassiker der Steueroptimierung. Die Mechanik dahinter hat aber mehr Zahnräder, als der Steuerabzug allein vermuten lässt: Grenzsteuersatz, dreijährige Sperrfrist, spätere Besteuerung beim Bezug. Wie die Teile zusammenwirken.
Wer in der Pensionskasse eine Deckungslücke hat – etwa nach Lohnerhöhungen, Erwerbsunterbrüchen oder einem Kassenwechsel – darf sie mit freiwilligen Einzahlungen schliessen. Der Vorsorgeausweis nennt den maximal möglichen Betrag. Ein solcher Einkauf ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar, und daraus bezieht er seinen Ruf als Steuersparinstrument.
Wie die Steuerersparnis entsteht
Der Einkauf reduziert das steuerbare Einkommen im Jahr der Einzahlung. Wie viel das wert ist, bestimmt der Grenzsteuersatz: Je höher das Einkommen und je höher die Progression im Wohnkanton, desto grösser die Wirkung jedes eingezahlten Frankens. Deshalb wird häufig darüber gesprochen, Einkäufe über mehrere Jahre zu staffeln statt in einem einzigen – die Progression wird dann mehrfach gebrochen. Ob und wie stark das im Einzelfall wirkt, hängt an der konkreten Einkommens- und Steuersituation dieser Jahre.
Die dreijährige Sperrfrist
Das Gesetz setzt eine klare Schranke: Nach einem Einkauf dürfen die daraus resultierenden Leistungen drei Jahre lang nicht als Kapital bezogen werden (Art. 79b BVG). Die Steuerpraxis nimmt das ernst – ein Kapitalbezug innerhalb der Frist kann den Steuerabzug rückwirkend gefährden. Wer also plant, das Guthaben bei der Pensionierung ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen, muss die letzten Einkäufe entsprechend früh setzen. Auch ein WEF-Vorbezug für Wohneigentum spielt in dieselbe Mechanik hinein.
Verschoben, nicht aufgehoben
Der Einkauf hebt die Steuer nicht auf, er verschiebt sie. Beim späteren Bezug wird das Guthaben wieder besteuert – als Rente voll mit dem übrigen Einkommen, als Kapital einmalig zum reduzierten Satz. Der tatsächliche Netto-Effekt eines Einkaufs ist deshalb die Differenz zwischen der Ersparnis heute und der Besteuerung später – und die hängt vom Kanton, von der Bezugsform und vom Zeitpunkt ab. Dazwischen liegt ausserdem ein zweiter, oft übersehener Effekt: Das Guthaben wächst in der Kasse steuerfrei, ohne Einkommens- und Vermögenssteuer auf Zins und Bestand.
Vier Zahnräder, ein Verlauf
Grenzsteuersatz heute, Sperrfrist, Verzinsung in der Kasse, Besteuerung beim Bezug: Jedes dieser Zahnräder dreht an einem anderen Punkt des Lebenslaufs. Ob und wann sich ein Einkauf lohnt, zeigt sich darum nicht in der Steuerrechnung eines einzelnen Jahres, sondern erst im Verlauf bis zur Pensionierung und darüber hinaus.
In Wealth4Life lassen sich Einkäufe als Szenario durchspielen – einmalig oder gestaffelt, kombiniert mit der geplanten Bezugsform –, mit den Steuerfolgen jedes einzelnen Jahres im Wohnkanton. So wird aus der Faustregel eine nachvollziehbare Rechnung für den eigenen Fall.