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Pflichtteile seit dem neuen Erbrecht: Wie viel Spielraum ein Testament heute hat

Seit Anfang 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht: Die Pflichtteile sind kleiner geworden, die frei verfügbare Quote ist gewachsen. Wer sein Testament vorher geschrieben hat – oder noch gar keines hat –, plant unter Umständen mit veralteten Grenzen.

Das Schweizer Erbrecht kennt zwei Ebenen: Ohne Testament verteilt das Gesetz den Nachlass nach festen Quoten an Ehegatten und Verwandte. Mit Testament lässt sich davon abweichen – aber nur bis zu einer Grenze, den Pflichtteilen. Sie sichern den nächsten Angehörigen einen Mindestanteil, den auch das klarste Testament nicht entziehen kann. Genau an dieser Grenze hat die Revision von 2023 angesetzt.

Was sich geändert hat

Zwei Änderungen tragen die Revision. Erstens: Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils gesenkt. Zweitens: Der Pflichtteil der Eltern wurde ganz abgeschafft – wer ohne Nachkommen stirbt, kann den Anteil der Eltern heute frei vergeben. Der Pflichtteil des Ehegatten oder der Ehegattin blieb unverändert bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Das Resultat: Die frei verfügbare Quote ist in den meisten Konstellationen deutlich grösser geworden. Wer Ehepartner und Kinder hinterlässt, kann heute über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen – vor der Revision waren es drei Achtel. Wer weder Ehepartner noch Kinder hat, kann über alles frei verfügen.

Wofür der neue Spielraum gebraucht wird

Grösserer Spielraum ist kein Selbstzweck. Er ist das Werkzeug, mit dem sich reale Konstellationen lösen lassen, an denen das gesetzliche Schema scheitert: den überlebenden Partner so stellen, dass er das gemeinsame Haus halten kann. Den Konkubinatspartner überhaupt erben lassen. Ein Kind mit besonderen Bedürfnissen stärker absichern. Patchwork-Familien, in denen «die Kinder» nicht alle dieselben Eltern haben. In all diesen Fällen entscheidet die freie Quote, was möglich ist – und die ist seit 2023 eine andere.

Alte Testamente gelten weiter – mit neuen Folgen

Die Revision hat bestehende Testamente nicht ungültig gemacht; sie werden aber nach neuem Recht ausgelegt, wenn der Erbgang nach dem 1. Januar 2023 eintritt. Formulierungen wie «ich setze meine Kinder auf den Pflichtteil» bedeuten damit heute etwas anderes als beim Verfassen – der Pflichtteil, auf den gesetzt wird, ist kleiner geworden. Ob das dem damaligen Willen entspricht, weiss nur, wer sein Testament seither wieder gelesen hat.

Erst rechnen, dann verfügen

Pflichtteile sind Quoten – aber Quoten wovon? Der Nachlass selbst ist das Ergebnis einer Rechnung, die vorher stattfindet: Beim Tod eines Verheirateten wird zuerst der Güterstand abgerechnet, und erst der verbleibende Teil wird vererbt. Wie gross die freie Quote in Franken tatsächlich ist, hängt damit vom Vermögensverlauf, vom Güterstand und vom Zeitpunkt ab.

In Wealth4Life lässt sich der Erbgang als Szenario durchrechnen: mit güterrechtlicher Abrechnung, gesetzlichen Erbteilen, Pflichtteilen nach geltendem Recht und einem Testament, dessen Zuwendungen das Modell gegen die Pflichtteile prüft. So zeigt sich, was der neue Spielraum im eigenen Fall wirklich hergibt – bevor eine Fachperson die juristische Umsetzung übernimmt.

Die geäusserten Ansichten sind die des Autors.

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