Wenn ein Partner stirbt: Was AHV, Pensionskasse und Erbrecht dann auslösen
Der Tod eines Partners verändert die Finanzen eines Haushalts an einem Dutzend Stellen gleichzeitig: Renten fallen weg oder entstehen neu, Güter- und Erbrecht verteilen das Vermögen, die Steuern werden neu gerechnet. Ein nüchterner Blick auf eine Kette, die man einmal verstanden haben sollte – vorher.
Kaum ein Ereignis greift so tief in die Finanzen eines Haushalts ein wie der Tod eines Partners – und kaum eines wird so selten durchgerechnet. Dabei ist die Mechanik kein Schicksal, sondern eine Kette klar definierter Schritte. Wer sie kennt, kann Lücken schliessen, solange Zeit dafür ist.
Erste Säule: Hinterlassenenrenten – mit Bedingungen
Die AHV richtet Witwen- und Witwerrenten aus, dazu Waisenrenten für die Kinder. Die Ansprüche sind an Voraussetzungen geknüpft – etwa Kinder oder eine Mindestdauer der Ehe – und unterscheiden sich je nach Konstellation. Wer bereits im Rentenalter ist, erlebt einen anderen Effekt: Die Plafonierung der Ehepaar-Renten entfällt, die eigene Altersrente wird neu berechnet, und ein Verwitwetenzuschlag kommt hinzu. Unter dem Strich erhält der Haushalt trotzdem weniger als vorher zwei Renten – bei Wohnkosten, die kaum sinken.
Zweite Säule: Was das Reglement vorsieht
Die Pensionskasse zahlt der überlebenden Ehegattin oder dem Ehegatten eine Partnerrente – im Gesetz als Minimum definiert, im Reglement der Kasse oft grosszügiger ausgestaltet. Stirbt die versicherte Person vor der Pensionierung, geht es zusätzlich um Todesfallkapitalien. Was genau fliesst, steht nicht im Gesetz, sondern im Reglement – und unterscheidet sich von Kasse zu Kasse erheblich. Auch Guthaben der Säule 3a werden nach einer festen Begünstigtenordnung ausbezahlt.
Güterrecht vor Erbrecht
Beim Vermögen läuft eine zweistufige Abrechnung: Zuerst wird der Güterstand aufgelöst – der überlebende Ehegatte erhält sein Eigengut und seinen Anteil an der Errungenschaft. Erst was danach übrig bleibt, ist der Nachlass und wird nach Erbrecht verteilt: an den Ehegatten und die Kinder nach gesetzlichen Quoten, sofern kein Testament etwas anderes verfügt. Für den überlebenden Partner entscheidet dieses Zusammenspiel darüber, ob das Vermögen beisammenbleibt oder aufgeteilt werden muss – im schwierigsten Fall betrifft das ausgerechnet das gemeinsame Haus.
Steuern und Tragbarkeit: Die zweite Welle
Nach den unmittelbaren Folgen kommt die zweite Welle. Die Steuern werden neu veranlagt – vom Verheiratetentarif in den Einzeltarif, mit einem Einkommen statt zwei. Die Bank rechnet die Tragbarkeit der Hypothek mit dem verbleibenden Einkommen neu. Und der langfristige Plan – Vermögensverzehr, Rentenalter, Wohnsituation – gilt in seiner alten Form schlicht nicht mehr.
Vorher rechnen, nicht nachher
Jede dieser Stellen ist für sich dokumentiert; was fehlt, ist meist das Zusammenspiel: Was bleibt dem überlebenden Partner unter dem Strich – pro Jahr, über Jahrzehnte? In Wealth4Life ist der Todesfall ein Szenario wie jedes andere: Das Modell rechnet Hinterlassenenrenten, güter- und erbrechtliche Teilung, Steuern und Tragbarkeit durch und zeigt den Verlauf danach. Nicht um den Fall herbeizureden – sondern damit eine allfällige Lücke heute sichtbar wird, solange sich mit Testament, Begünstigung oder Versicherung noch etwas daran ändern lässt.